Prävention

Symbol

Schutzkonzept
der Jesuitenkirche Innsbruck
Stand 23.03.2023

 

 

Vorwort

1. Geltende Regelungen

2. Jesuiten und Mitarbeiter/innen
2.1 Präventionsfortbildung
2.2 Erweitertes Führungszeugnis
2.3 Mitarbeiter/innen-Gespräch

3. Begriffsklärung
3.1 Grenzverletzung
3.2 Übergriff
3.3 Missbrauch
3.4 Gewaltformen

4. Risikoanalyse
4.1 Risiko durch fremde Menschen
4.2 Risiko in Vertrauensbeziehungen 

5. Verhaltenskodex
5.1 Räumlichkeiten
5.2 Ausdrucksweise
5.3 Körperkontakt
5.4 Soziale Medien
 
6. Beschwerdemanagment
6.1 Grundsätzliches
6.2 Zielgerichtete Beschwerdeführung
6.3 Verfahren bei Verdachtsfällen im Verantwortungsbereich der Jesuitenkirche Innsbruck
6.4 Verfahren bei Verdachtsfällen außerhalb des Verantwortungsbereiches der Jesuitenkirche Innsbruck
 
7. Ansprechpersonen und Beratungsstellen
7.1 Interne Ansprechpersonen

7.2 Externe Ansprechperson bzw. Ombudsstelle der Diözese Innsbruck
7.3 Externe Beratungsstelle
 
8. Gültigkeit und Kommunikation des Schutzkonzepts
 
 
 

Vorwort                                                                      

Qualität ist uns in der Seelsorge und in unserer täglichen Arbeit sehr wichtig. Uns leitet die Spiritualität des Jesuitenordens. Sie ist ein Weg zu mehr Lebendigkeit und Freiheit, zu mehr Verantwortung und Selbstbestimmung. Dies soll auch in unserer Arbeit an der Innsbrucker Jesuitenkirche erfahrbar werden.

Wir sind in Beziehung mit vielen Menschen: Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Vieles in unserer Arbeit ist Beziehungsgeschehen, insbesondere in der Seelsorge. Wenn Menschen miteinander in Beziehung treten, sich einander öffnen und Gemeinschaft mit anderen wagen, sind sie besonders schutzbedürftig.

Das folgende Schutzkonzept soll helfen, dieser Schutzbedürftigkeit Rechnung zu tragen. Es soll dazu dienen, eine Kultur der Achtsamkeit zu pflegen und Rahmenbedingungen zu schaffen, die missbräuchliches Verhalten aller Art verhindern helfen.

 

1. Geltende Regelung

Für die Jesuitenkirche Innsbruck gilt die Rahmenordnung für die katholische Kirche in Österreich – „Die Wahrheit wird euch frei machen." – Maßnahmen, Regelungen und Orientierungshilfen gegen Missbrauch und Gewalt, 3. Auflage (2021).

 

2. Jesuiten und Mitarbeiter/innen

2.1 Präventions-Ausbildung und -fortbildung

Alle Jesuiten und alle hauptberuflichen Mitarbeiter/innen der Jesuitenkirche Innsbruck nehmen an einer Präventions-Ausbildung oder an einer Präventions-Fortbildung teil, um das Wissen und die Handlungskompetenz in Fragen von Gewalt und Missbrauch zu vertiefen und eine Kultur der Achtsamkeit zu stärken.

2.2 Erweiterter Strafregisterauszug und Rahmenordnung

Alle neuen hauptberuflichen Mitarbeiter/innen haben einen erweiterten Strafregisterauszug zu erbringen (Rahmenordnung, B 2.1, S. 27).
Alle Jesuiten und alle neuen hauptberuflichen Mitarbeiter/innen erhalten ein Exemplar der Rahmenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Sie sind verpflichtet, die Verpflichtungserklärung der Rahmenordnung zu unterzeichnen (Rahmenordnung, D.4, S. 75).

2.3 Mitarbeiter/innen-Gespräch

Bei hauptamtlich Mitarbeitenden ist das Thema Prävention in ihrem Arbeitsbereich ein fester Bestandteil des jährlichen Mitarbeiter/innen-Gesprächs. 

 

3. Begriffsklärung

3.1 Grenzverletzung

Eine Grenzverletzung ist eine einmalige oder gelegentliche unangemessene Verhaltensweise, beabsichtigt oder unbeabsichtigt, die sich sprachlich und/oder körperlich ausdrücken kann. Die Unangemessenheit orientiert sich nicht nur an objektiven Kriterien, sondern v.a. am subjektiven Erleben der Betroffenen. 

3.2 Übergriff

Im Unterschied zu Grenzverletzungen geschehen Übergriffe immer geplant und beabsichtigt. Übergriffig handelnde Personen setzen sich über gesellschaftliche Normen, institutionelle Regeln, fachliche Standards und/oder den Widerstand der Opfer hinweg und versuchen, das Selbstbestimmungsrecht der Anderen zu unterlaufen.

3.3 Missbrauch

Übergriffe werden zu Missbrauch, wenn eine besondere Machtposition bzw. eine Abhängigkeitsbeziehung ausgenutzt wird. Ein Mensch missbraucht seine Position bzw. das Vertrauen eines Anderen, indem er dessen Grenzen gezielt überschreitet. Sehr oft ist der Missbrauch kein Einzelereignis, sondern prägt die Beziehung von Täter und Opfer über einen längeren Zeitraum.

3.4 Gewaltformen

Gewalt kann physisch, psychisch, spirituell und sexualisiert ausgeübt werden. Grenzverletzung, Übergriff und Missbrauch sind dabei Abstufungen nach dem Schweregrad (vgl. Rahmenordnung, A.3, S. 13 ff.).

 

4. Risikoanalyse

4.1 Risiko durch fremde Menschen 

Das Augenmerk des Schutzkonzeptes liegt auf der Verhinderung von Macht- oder Vertrauensmissbrauch und setzt eine bereits bestehende, asymmetrische Beziehung voraus. Es gibt aber auch Risiken, die von fremden Personen ausgehen können, die sich in der Jesuitenkirche Innsbruck aufhalten.

Belästigungen durch Ansprechen und Anbetteln in der Jesuitenkirche Innsbruck können nur durch entschiedenes Einschreiten des Personals vor Ort (z.B. Kirchenrektor, Mesner/in) effektiv verringert werden. 

4.2 Risiko in Vertrauensbeziehungen

Das Hauptaugenmerk dieses Schutzkonzeptes liegt auf asymmetrischen Vertrauensbeziehungen. Damit sind Beziehungen gemeint, in der die Schutzbedürftigkeit ungleich verteilt ist:

Die Schutzbedürftigkeit der Schutzbefohlenen bedarf eines besonderen Schutzwillens und einer Haltung der Achtsamkeit auf Seiten der Verantwortungsträger/innen, einer Achtsamkeit, die das Wohl und das Selbstbestimmungsrecht der Schutzbefohlenen in den Mittelpunkt stellt.

 

5. Verhaltenskodex

5.1 Räumlichkeiten

Einzelgespräche finden ausschließlich in den dafür vorgesehenen und öffentlich kommunizierten Räumlichkeiten statt. Bei räumlicher Neugestaltung sind bestmöglich transparente Elemente in Türen und Wände einzuplanen.

5.2 Ausdrucksweise

Jede Form persönlicher Interaktionen und Kommunikation hat in Sprache und Wortwahl geprägt zu sein von Wertschätzung und einem auf die Bedürfnisse und das Alter der Schutzperson angepassten Umgang.

5.3 Körperkontakt

Körperliche Berührungen haben altersgerecht und angemessen zu sein und setzen die freie und erklärte Zustimmung durch die jeweilige Schutzperson voraus. Der Wille der Schutzperson ist ausnahmslos zu respektieren. Stete Achtsamkeit und Zurückhaltung sind geboten.

5.4 Soziale Medien

Die Veröffentlichung von Foto- und Tonmaterial sowie Texten in sozialen Netzwerken ist nur im Rahmen der geltenden Gesetze zulässig. Bei Veröffentlichungen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild und Wort, zu beachten.

 

6. Beschwerdemanagement

6.1 Grundsätzliches

Zumutbare Eigenverantwortung bei der Konfliktlösung sollte nicht vorschnell an Dritte delegiert werden. Doch jede Person, die sich in einer Konfliktsituation ohnmächtig erlebt, hat immer das Recht, sich Hilfe zu holen. 

Damit Beschwerden dazu führen können, die Qualität des Zusammenlebens und Zusammenarbeitens zu verbessern, müssen sie möglichst direkt an die Stellen gelangen, an denen sie angemessen bearbeitet werden können. 

Grundsätzlich haben alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeiter/innen das Recht und auch die Pflicht, Vertrauen, das ihnen von Hilfesuchenden entgegengebracht wird, durch Diskretion zu würdigen und zu schützen. Mit den Beschwerdeführenden muss abgewogen werden, wie und an welcher Stelle Abhilfe möglich und erwünscht ist.

6.2 Zielgerichtete Beschwerdeführung

Beschwerden über Mitarbeiter/innen sind an den Kirchenrektor zu richten. Der Kirchenrektor hat eine übergeordnete Dienstaufsichtspflicht und eine Fürsorgepflicht gegenüber allen Mitarbeitenden der Jesuitenkirche. 
Adressat für Beschwerden über den Kirchenrektor ist der Rektor des Jesuitenkollegs.

6.3 Verfahren bei Verdachtsfällen im Verantwortungsbereich der Jesuitenkirche Innsbruck

Bei beobachteter tätiger Gewalt an der Jesuitenkirche ist sofort zu intervenieren!
Bei Verdachtsfällen aufgrund von Hinweisen oder Beschwerden darf aus Opferschutzgründen die verdächtigte Person in keinem Fall eigenmächtig konfrontiert werden.

In allen Fällen beobachteter tätiger oder vermuteter Gewalt muss zeitnah eine Beratungsstelle aufgesucht werden und eine Meldung an den Kirchenrektor erfolgen. Der Kirchenrektor ist verpflichtet, die Ombudsstelle der Diözese Innsbruck in das weitere Verfahren einzubeziehen und den Fall zu dokumentieren.

Alle Personen sind berechtigt, sich direkt an die Ombudsstelle der Diözese Innsbruck zu wenden. 

6.4 Verfahren bei Verdachtsfällen außerhalb des Verantwortungsbereiches der Jesuitenkirche Innsbruck

Wenn Menschen sich mit Gewalterfahrungen außerhalb des Verantwortungsbereiches der Jesuitenkirche Innsbruck, z.B. in ihren eigenen Familien, vertrauensvoll an Mitarbeitende wenden, wird empfohlen, unverzüglich eine Beratungsstelle zu konsultieren. Auch in solchen Verdachtsfällen ist es zu unterlassen, die verdächtigte Person eigenmächtig zu konfrontieren.

 

7. Ansprechpersonen und Beratungsstellen

Alle Menschen haben ein Recht auf Privatsphäre und Selbstbestimmung. Voraussetzung, dass diese Rechte bewahrt und geschützt werden, sind ein funktionierendes Beschwerdemanagement und verfügbare Ansprechpartner/innen.

7.1 Interne Ansprechpersonen

Rektor der Jesuitenkirche, P. Bernhard Heindl SJ, bernhard.heindl@jesuiten.org, Tel: +43 676 326 9897
Rektor des Jesuitenkollegs, P. Christian Marte SJ, christian.marte@jesuiten.org, Tel: +43 512 5346 74

7.2 Externe Ansprechperson bzw. Ombudsstelle der Diözese Innsbruck

Leiterin der Ombudsstelle der Diözese Innsbruck, DSA Gertraud Walder, Claudiastraße 14/l, 6020 Innsbruck, ombudsstelle@dibk.at, Tel: +43 676 8730 2700.

7.3 Externe Beratungsstelle

SCHUTZ & SICHER – Stabsstelle für Prävention von Missbrauch und Gewalt 
Riedgasse 9-11, 6020 Innsbruck
Tel.: +43 676 8730 2710 Martina Haun-Holzmann
Tel.: +43 676 8730 2720 MMag.a Andrea Reich-Riedmann
schutzundsicher@dibk.atwww.dibk.at/schutzundsicher 

 

8. Gültigkeit und Kommunikation des Schutzkonzepts

Dieses Schutzkonzept ist bis zum 31. Dezember 2025 gültig und wird dann evaluiert.

Die Kommunikation des Schutzkonzepts erfolgt sowohl intern als auch extern (Aushang, online, ...).

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Adresse

Karl-Rahner-Platz 2
6020 Innsbruck
+43 512 5346-0

Kontoverbindung: Jesuitenkolleg Innsbruck
Raiffeisen Landesbank Tirol
IBAN: AT35 3600 0000 0350 5500

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